Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von crazychrissy am 12.10.2014, 16:56 Uhr

berufsverbot

Es gibt das Beschäftigungsverbot vom Arzt und das vom Arbeitgeber. Im Mutterschutzgesetz steht vermerkt, welche Tätigkeiten du als Schwangere ausüben darf. Zudem steht dir das Gewerbeaufsichtsamt zu Verfügung. Diese können dir Unterlagen etc speziell für deinen Beruf zuschicken bzw mailen und sind auch für die Einhaltung der Mutterschutzrichtlinien etc. am Arbeitsplatz zuständig.

 
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