Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von isabellm., 22. SSW am 19.11.2013, 15:42 Uhr

bafög und beschäftigungsverbot

Hallo liebe leute!
Ich mache eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin.
Kennt sich jemand mit einem Beschäftigungsverbot bei einer schulischen Ausbildung aus? Ich bin jetzt in der 22.ssw und hatte vor bis zum halbjahr (3.2.2014) normal in die schule zu gehen. Das kind soll ende März kommen. Nun habe ich aber einen weichen mumu und er ist verkürzt. Donnerstag bekomme ich evtl ein pessar und muss liegen um eine früh bzw fehlgeburt zu vermeiden. Die beim amt meinten aufgrund einer Erkrankung dürfte ich 3 Kalendermonate nicht zur Schule gehen bei einer ss gilt dies nicht? Ich solle den kh Aufenthalt abwarten, dann den mutterpass schicken und mich dann mit dem bescheid vom arzt melden.
Was soll ich machen? Mein freund lernt auch noch bis juni nächsten jahres (sind beide 20/21) und dann wird er übernommen.

Hat vielleicht jemand von euch Erfahrung mit einem pessar? Bin wie gesagt 22.woche , cervix 2.0 cm gestern mumu weich jedoch zu. Wehen bzw Kontraktionen vorhanden.

Lieben lieben Gruß!

 
3 Antworten:

Re: bafög und beschäftigungsverbot

Antwort von angi159 am 19.11.2013, 20:06 Uhr

Was willst du jetzt genau wissen? Ob du noch Schüler-BAföG bekommst? Also eigentlich lässt du ja von der Schule das Formblatt ausfüllen und bekommst dann bis zum nächsten Schuljahr BAföG. Da ist es egal, ob du hin gehst oder krank bist oder was auch immer. Oder worum gehts dir?

Zum Pessar weiß ich nichts...

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Re: bafög und beschäftigungsverbot

Antwort von isabellm. am 20.11.2013, 12:32 Uhr

Ja genau ob ichs noch bekomme. Die frau vom amt meinte wenn ich nicht mehr gehe krieg ichs auch nicht mehr. Im Internet steht aber das es einen pragraphen gibt das man 3 Monate wegen Erkrankungen nicht gehen muss und dies auch für schwangere gilt und das hat sie am tel abgestritten das es auch für schwangere gilt das sei was anderes. Aber wenn bei mir zervixinsuffizienz festgestellt wurde ist das ja eine Erkrankung..

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Re: bafög und beschäftigungsverbot

Antwort von bahamamama1 am 04.12.2013, 17:03 Uhr

Hallo,
vielleicht hast Du inzwischen schon eine Antwort, falls nicht findest Du sie bzgl. des Bafögs in § 15 (2a) BAföG: "Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus."
Ist also letzlich egal, obs eine Krankheit ist, weil es auch bei Schwangerschaft gilt, wenn Du gehindert bist der Ausbildung zu folgen und das bist Du ja.

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