Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Exeu am 30.10.2012, 18:01 Uhr

BV- Geld wird nach 6 Wochen gekürzt?

Das was du oben schreibst gilt für eine normale krankschreibung, nicht für ein BV. Da bekommst dein geld ganz normal weiter und am Elterngeld ändert sich nichts.

 
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