Geschrieben von huehnchen69 am 30.05.2010, 16:58 Uhr |
Auch wenn...
...das MuSchu-Gesetz eine tolle Sache ist, um Frauen zu schützen, die z.B. in fortgeschrittener SchwSch unter vorzeitigen Wehen leiden etc:
Meiner Meinung nach ist die Kehrseite der Medaille, dass dieses Gesetz völlig falsche Signale an normal-gesund-Schwangere sendet:
Denn so wie du denken ja sehr viele Frauen, dass sie ihr Kind in der Früh-SchwSch verlieren könnten, wenn sie mehr als 5kg heben, wenn sie die großen Geschwisterkinder tragen. In ganz tragischen Fällen quälen sich Frauen bis ins Alter mit Schuldgefühlen wegen einer vermeintlich selbstverschuldeten Fehlgeburt.
Dabei zeigen Studien, dass man bei Fehlgeburtsneigung in der Früh-SchwSch *nichts* tun kann, um den SchwSch-Verlauf positiv zu beeinflussen: Weder Schonung, noch ins Blaue hinein verordnete Hormone (bei vor der SchwSch bekannter Hormonstörung, die noch gezielt in Behandlung ist, mag das anders sein), noch Magnesium. Denn Ursache von Fehlgeburten in den ersten ~12 Wochen sind fast immer Chromosomendefekte.
Das Heben vor Erteilung des Berufsverbotes war mit Sicherheit nicht für deine letzte FG verantwortlich, und auch bei der nächsten SchwSch brauchst du davor keine Angst zu haben.
Alles Gute wünsche ich dir!
Liebe Grüße,
Sabine
- Heben in der Frühschwangerschaft - Sindy1704 30.05.10, 13:58
- Re: Heben in der Frühschwangerschaft - SilkeJulia 30.05.10, 14:12
- Auch wenn... - huehnchen69 30.05.10, 16:58
- Re: Heben in der Frühschwangerschaft - Sindy1704 30.05.10, 17:57
- Re: Heben in der Frühschwangerschaft - SilkeJulia 30.05.10, 19:34
- Re: Heben in der Frühschwangerschaft - Sindy1704 31.05.10, 9:13
Hoco Zaphir?
Zurück aus dem KH - die Kleine will noch nicht
Bin total durcheinander habe getestet!!
Atemnot - kennt ihr das auch?
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In welchem ÜZ hat es bei euch geklappt
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