Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von AryaBaby, 24. SSW am 01.06.2022, 13:01 Uhr

Allgemeine Fragen

Hallo zusammen,
ich bin schwanger mit meinem ersten Baby. Es wird ein Mädchen
Zu meinen Fragen:
Mein Arbeitsvertrag ist befristet zum 31.12.2022. Mein ET ist der 27.09.2022. Weder mein Arbeitgeber, noch ich wissen, wie das mit dem Mutterschutz usw. aussieht. Soweit ich weiß, kann ich 6 Wochen vor dem ET in den Mutterschutz, der dann bis 6 Wochen nach der Geburt geht, oder? Aber wie geht es danach weiter? Wenn mein Arbeitsvertrag befristet ist, bekomme ich noch bis zum Ende meines Arbeitsverhältnisses noch Geld vom Arbeitgeber? Wo kann ich diese Infos herbekommen, vielleicht beim Jobcenter?

Ich habe mich bewusst gegen eine Hebamme entschieden, kann ich trotzdem einen Geburtsvorbereitungskurs machen? Würdet ihr den Kurs empfehlen?
Gibt es irgendeine Organisation, an die ich mich mit all meinen Fragen rund um Gesetze, Rechte usw. wenden kann?
Ich bin total überfordert und bekomme langsam Angst, dass ich mit allem zu spät dran bin.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße!

 
7 Antworten:

Re: Allgemeine Fragen

Antwort von blueberry123 am 01.06.2022, 13:16 Uhr

Hey
Der Mutterschutz geht 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt. Mich hat das Jugendamt sehr beraten auch bezüglich vielen anderen Dingen.
Das Weiss ich schon mal.
Was ich dir auch sagen kann: ja du kannst trotzdem einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen. Ich fand meinen super und es hätte für uns danach direkt los gehen können. Da gibt es aber solche und solche. Vllt. kannst du dich bisschen informieren? Ich hatte einen mit Partner und wir haben nicht nur über die Geburt gelernt sondern hauptsächlich eigentlich generell wie wird es mit Baby, wie ziehe ich es an, was ist wenn es schmerzen hat, wo und wie soll es schlafen, und und und…
Und das Veratmen der Wehen haben wir in 5minuten gelernt. Es soll ja Kurse geben die nur aus hecheln und sowas bestehen…wäre nichts für mich.
Lg

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Re: Allgemeine Fragen

Antwort von oOSmoky am 01.06.2022, 13:17 Uhr

Grundsätzlich kann dir bei all deinen Fragen die profamilia und andere Organisationen helfen.
Was deinen Arbeitsplatz angeht, so hast du bis zum Ende des Mutterschutz (also mindestens 8 Wochen nach der Geburt wenn du direkt wieder arbeiten willst und nicht in Elternzeit gehst) einen Kündigungsschutz. Den hast du auch jetzt schon. ABER dein Arbeitgeber kann den befristeten Vertrag auslaufen lassen, er ist also nicht verpflichtet deinen Vertrag zu verlängern.
Dein Arbeitgeber sollte die Rechte und Co aber eigentlich alle kennen.
Für alle weiteren Fragen würde ich dir empfehlen, dich an eine entsprechende Organisation wie z.b profamilia (oder auch das Jugendamt) zu wenden.
Einen geburtsvorbereitungskurs kannst du auch ohne nachsorge hebamme machen.
Und Glückwunsch zur Schwangerschaft :)

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Re: Allgemeine Fragen

Antwort von Mone, 24. SSW am 01.06.2022, 13:35 Uhr

Hallo,

Geburtsvorbereitung geht auch ohne Hebamme. Das sind ja Kurs die unabhängig davon statt finden.

Wenn du Beratung benötigst, kannst du zB auch zur Caritas oder zur Diakonie gehen. Die können auch helfen in Sachen Anträge stellen usw.

Mein Vertrag ist ebenfalls befristet, bis 31.01.23 und mein ET ist der 25.09.
Also ganz ähnlich wie bei dir. Mutterschutz läuft ganz normal. Vorher als auch nachher. Wenn du danach direkt wieder arbeiten kannst/willst, arbeitest du bis Vertragsende. Sonst reichst du beim AG deine Elternzeit ein. Wenn du Elterngeld beziehst, bist du, auch ohne Job, in dieser Zeit krankenversichert. Die läuft bis zum auslaufen des Geldes. Danach musst du dich freiwillig versichern oder eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Heiraten und sich beim Partner familenversichern geht natürlich auch. Daran solltest du halt denken.
Gehalt bekommst du vom AG bis zum Mutterschutz. Bei der Krankenkasse sollte du zeitig Mutterschaftsgeld beantragen.

LG

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Re: Allgemeine Fragen

Antwort von Sophie@ am 01.06.2022, 17:57 Uhr

Hallo!

Zum Arbeitsrecht weiß ich nichts.

Bezüglich Geburtsvorbereitungskurs:
Es gibt jene mit dem Partner und jene mit den werdenden Müttern.
Ich habe beides gemacht und würde es auch so empfehlen.
Die Inhalte dieser hatten sich bei mir kaum überschnitten.
Stundenlang über vorbereitende Maßnahmen, Atemtechnik und Geburtspositionen zu reden bringt dem Partner nichts, der Gebärenden sehr wohl.

Man ist die meiste Zeit alleine mit Partner im Kreissaal. Von daher ist es besser vorbereitet zu sein. Die Hebammen haben in der Regel mehrere Gebärende zeitgleich. Nur in der letzten Phase der Geburt bleibt die Hebamme in dem Kreißsaal.

Vor Schmerzen hatte ich beim Pressen zuerst vergessen die Luft anzuhalten. Es ist nichts weiter passiert außer, dass ich 3 Wehen nicht genutzt habe. Es ist aber ein gutes Bsp dafür wie wichtig die Atmung ist.

LG

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Re: Allgemeine Fragen

Antwort von Sophie@ am 01.06.2022, 20:26 Uhr

Noch eine Anmerkung: in den Phasen vor dem Pressen sollte man nicht die Luft anhalten.

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Re: Allgemeine Fragen

Antwort von Himbeere2008 am 02.06.2022, 9:21 Uhr

Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.
Deshalb solltest du überlegen wie lange du Elterngeld beziehen willst.
Während des Elterngeldbezug bist du beitragsfrei krankenversichert.

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Re: Allgemeine Fragen

Antwort von stormyweather am 02.06.2022, 22:14 Uhr

hey, also da dein arbeitsvertrag im mutterschutz ausläuft hast du trotzdem anspruch auf das mutterschaftsgeld von der krankenkasse, sollte dein vertrag auslaufen, wirst du nach dem mutterschutz entweder alg1 oder alg2 beantragen müssen, falls du weitere fragen dazu hast kannst du mich gerne anschreiben. alles gute für deine geburt

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