Geschrieben von Chrissicat, 30. SSW am 23.08.2007, 13:21 Uhr |
7 Wochen vor ET...
... muss dir der FA eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, die gleichzeitig der Antrag auf Mutterschaftsgeld ist. Diese musst du dann ausgefüllt (z.B. deine Bankdaten, glaube ich, müssen da noch eingetragen werden etc.) deiner KK einreichen. Vorher braucht die KK nichts!
- bescheinigung zum mutterschtz an krankenkasse - mamaa, 26. SSW 23.08.07, 8:32
- Re: bescheinigung zum mutterschtz an krankenkasse - Sternschnuppe77, 30. SSW 23.08.07, 9:14
- Re: bescheinigung zum mutterschtz an krankenkasse - Minosch76, 40. SSW 23.08.07, 9:23
- Re: bescheinigung zum mutterschtz an krankenkasse - Melody1, 35. SSW 23.08.07, 10:14
- 7 Wochen vor ET... - Chrissicat, 30. SSW 23.08.07, 13:21