Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Alexa1978 am 24.06.2017, 11:46 Uhr

Eltern auf Urlaub - Vorsorge - Kinder

Kinder kann man ja nicht "vererben", man kann auch zu Lebzeiten keinen gesetzlichen Vertreter für den Todesfall bestimmen, man sollte seine Wünsche aber durchaus nachvollziehbar testamentarisch/notariell hinterlegen. IdR werden diese Wünsche dann schon berücksichtigt, außerdem spricht man Jugendlichen in diesem Alter ohnehin auch ein Mitspracherecht zu. Das Jugendamt wäre jetzt sicher die letzte Stelle, auf die ich mich im Ernstfall verlassen würde. Das sind aber Gedanken, die ich mir auch außerhalb eines Urlaubes stelle.

Wenn den Eltern etwas passiert, erbt das Kind. Bis zur Volljährigkeit kann es aber über das Vermögen nicht frei bestimmen, ein gesetzlicher Vertreter, der in den (Vermögens-)interessen des Kindes zu handeln hat, wird bestimmt. Bis alles geklärt ist, werden Konten allerdings erst einmal eingefroren.

Zur Gesundheitsvollmacht vor Ort: Hier würde ich mir die Frage stellen, ob der 18-jährige tatsächlich schon emotional reif genug ist, diese Verantwortung für den 16-jährigen zu übernehmen. Mitunter muss er dann sehr heikle Entscheidungen treffen. Vielleicht wäre ein Erwachsener, der bereits mit beiden Beinen im Leben steht und auf den du dich sicher verlassen kannst, die bessere Alternative?

 
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