Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von kevome* am 15.04.2020, 20:10 Uhr

eigentlich ist das die aktuelle Rechtsaufassung

Nach allen AGBs , die ich kenne muss zunächst gemahnt werden und erst dann ist es ein Rücktritt- Ich würde daher die AGB genau lesen und die Mahnung abwarten

 
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