Geschrieben von fünf-kleine-hüpfer am 15.04.2020, 14:40 Uhr |
auch mal ne Frage, was würdet ihr tun ?
Hi,
ich habe mit 2 Mädels einen Kurzurlaub gebucht. 08-11.05.20 in die Türkei
1/3 ist angezahlt, die Restzahlung wäre nächste Woche fällig.
Ich gehe davon aus, es findet nicht statt.
Das Reisebüro ist zu.
Zahlen oder nicht ?
Hab keine Lust, das ganze Geld in den Sand zu setzen, aber andererseits Bedenken, dass das Unternehmen dann sagt: ihr habt ja nicht voll bezahlt...
Arg....
LG
Mail den ANbieter an
Antwort von Ellert am 15.04.2020, 14:49 Uhr
oder besser ruf den an .
Ich weiss von bekannten dass aktuell Schauinsland zB keine Restzahlungen abbucht weil sie nicht wissen was kommt
andere Anbieter scheinen das auch so zu machen.
Wenn sienicht abbuchen muss man ggf auch nicht überweisen ?
Einfach nicht zahlen ist wie Kündigen, das würde ich nicht machen
aber ich glaube nicht dass die reise stattfindet
dagmar
Re: auch mal ne Frage, was würdet ihr tun ?
Antwort von Katl_80 am 15.04.2020, 15:27 Uhr
Habe eben im Internet gelesen, dass ein Anwalt rät, Restbeträge nicht zu zahlen.
Re: auch mal ne Frage, was würdet ihr tun ?
Antwort von Holzkohle am 15.04.2020, 15:39 Uhr
hier steht viel Interessantes...
Re: auch mal ne Frage, was würdet ihr tun ? äääähm...
Antwort von Holzkohle am 15.04.2020, 15:40 Uhr
HIER steht viel Interessantes *ggg*
https://www.finanztip.de/coronavirus/reise/
Re: Kati hast du nen Link
Antwort von nicole812 am 15.04.2020, 15:42 Uhr
dazu, das würde mich interessieren
Re: Kati hast du nen Link
Antwort von Holzkohle am 15.04.2020, 15:55 Uhr
mich auch, zumal ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen kann.
Man schließt mit der RV ja einen Vertrag, der bindend ist (solange die RV die Reise nicht von sich aus storniert, Corona hin oder her)
Re: auch mal ne Frage, was würdet ihr tun ?
Antwort von Alexa1978 am 15.04.2020, 17:23 Uhr
Quelle? Das Nichtbezahlen kann nämlich als Rücktritt des Kunden aufgefasst werden und dann wäre je nach Stornierungsbedingungen die Anzahlung weg, unabhängig ob die Reise stattfindet, oder nicht.
Re: Kati hast du nen Link
Antwort von Katl_80 am 15.04.2020, 17:28 Uhr
Sorry, ich find's nicht mehr...
Es betrifft uns in dieser Form nicht (haben leider schon komplett bezahlt), deshalb war es für mich nicht so wichtig und ich habe es mir nicht abgespeichert...
Re: auch mal ne Frage, was würdet ihr tun ?
Antwort von Katl_80 am 15.04.2020, 17:29 Uhr
Siehe oben
eigentlich ist das die aktuelle Rechtsaufassung
Antwort von Ellert am 15.04.2020, 18:41 Uhr
Nichtbezahlen - Rücktritt des Kunden
Der Link oben bezieht sich auf alles bis Ende April
Antwort von Ellert am 15.04.2020, 18:42 Uhr
ich glaube wie alle Betroffenen reisen später und da ist halt nichts auf was man sich aktuell beziehen könnte
Ich habe in der Pressekonferenz gerade auch kein neues Datum mitbekommen ausser bis auf Weiteres
klarer Menschenverstand sagt nicht reisen aber der nutzt halt nichts
Re: eigentlich ist das die aktuelle Rechtsaufassung
Antwort von kevome* am 15.04.2020, 20:10 Uhr
Nach allen AGBs , die ich kenne muss zunächst gemahnt werden und erst dann ist es ein Rücktritt- Ich würde daher die AGB genau lesen und die Mahnung abwarten
Re: auch mal ne Frage, was würdet ihr tun ?
Antwort von estelle03 am 15.04.2020, 23:40 Uhr
Also wir hatten jetzt im April das gleiche Problem. Die Restzahlung war fällig, da der Reiseveranstalter noch nicht storniert hat. Wir haben es ausgesessen. Wir haben keine Restzahlung vorgenommen. Die Stornierung kam dann ca. eine Woche später seitens des RV. Ich bin froh, dass wir nicht gezahlt haben, dass Geld von der Anzahlung kam bis jetzt nicht zurück. Wir hätten somit auf viel mehr Geld warten müssen.
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