Patchwork - Familien

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Geschrieben von Silke11 am 13.02.2015, 16:37 Uhr

Nach deutschem Recht jedenfalls wären sie immer noch seine Schwiegereltern, danach

besteht ein Schwägerschaftsverhältnis, wozu die Schwiegereltern zählen, lebenslang:

§ 1590 BGB - Schwägerschaft

(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft.

(2) Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.

 
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Stichwort: Schwiegereltern

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