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Geschrieben von mf4 am 30.08.2011, 8:49 Uhr

so ises

Ihns einer Pflichten antbinden ist mal eben schnell dahin gesagt...

Da gibt es das RECHT DES KINDES den Vater auch kennen zu lernen also ist man als Mutter quasi verpflichtet Umgang zu der beiden zu fördern.
Da gibt es das RECHT DES KINDES auf Unterhalt und die Mutter muss es dem Kind auch zukommen lassen.

Wenn sie ohne Unterhalt für sich leben kann, so viel arbeiten wird, daß sie keine Hilfe wie H4 beantragen muss kann sie ja auf ihren Unterhalt verzichten aber kein Amt wird ihr Kohle zahlen, die eigentlich vom Kindesvater hätte kommen sollen.

 
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