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Geschrieben von Leena am 25.06.2009, 15:42 Uhr

gibt es eigentlich gesetze, was ein ehepartner darf oder nicht?

Google mal nach § 1353 BGB und "eheliche Pflichten", da solltest Du eigentlich mehrere Artikel von Juristen zu dem Thema finden... allerdings ist § 1353 BGB nur eine Generalklausel, im Einzelfall ist dann individuell auszulegen...

Allerdings gilt das Recht auf Eigentum auch innerhalb einer - d.h. eine Frau darf den Firmenwagen des Mannes nur mit dessen Einverständnis benutzen, er kann's ihr auch generell erlauben, muss es nicht jedes Mal wieder tun, aber wenn er es verbietet, muss sie es beachten. Entsprechendes gilt auch beim alten Flurschrank, den alten Schlafzimmermöbeln etc. - auch da darf Frau nichts entsorgen, was ihrem Mann gehört, egal, wie häßlich es ist.

Beim Kleiderkauf der Frau würde ich sagen, da darf der Mann grundsätzlich nicht verbieten, schließlich ist es Sache der Frau, was sie mit ihrem Geld bzw. ihrem Anteil am Familienbudget macht. Andererseits ist sie schon zur Rücksichtnahme ihrem Mann gegebenüber verpflichtet - und ein streng gläubiger Katholik/Muslime o.ä. könnte vielleicht Probleme bekommen, wenn seine Frau plötzlich nur noch knatschenge Oberteile anzieht und Röcke, die kaum über den Hintern gehen. Allerdings wäre das Problem hier dann wieder eigentlich auf einer anderen Ebene und müsste auch auf dieser anderen Ebene geklärt werden...

Und zu dem Messie-Fall kann ich nun gar nichts sagen, aber ich denke, auch bei "Müll" gilt ein Recht auf Eigentum, und Zwangseinweisung o.ä. dürfte nur bei Gefahr im Verzug gehen, ähnlich wie bei Alkoholismus, Drogensucht und anderen psychischen Erkrankungen.

 
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