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Geschrieben von sechsfachmama am 25.06.2009, 14:17 Uhr

gibt es eigentlich gesetze, was ein ehepartner darf oder nicht?

also das ist eine ernst gemeinte frage und ich weiß nicht, ob es vom gesetz her einen unterschied macht ob es sich um ehepartner oder eine lebensgemeinschaft handelt - in meinen beispielen geht es ausschließlich um verheiratete personen und über jahre "angesammelte" sachverhalte, wo sich mir aber immer wieder die frage stellt: wer hat welche rechte?

darf eine frau grundsätzlich dinge in unbegrenzter höhe einkaufen und ins gemeinsame heim integrieren oder gibt es hier grenzen?

ist es abhängig davon, ob frau eigenes einkommen hat oder "nur" ein (nie gezahltes) taschengeld vom mann bekommt?

ich spreche hier nicht von "auf kredit" kaufen oder so - sondern von sofortkäufen.

beispiele:
mann interessiert nicht, wie das schlafzimmer aussieht, ihm ist es auch wurscht, ob sich da was ändert. frau hat die nase voll und kauft ein neues schlafzimmer. dem mann ist es nach wie vor egal

beide wissen, dass eigentlich ein neues schlafzimmer fällig ist, da das alte eher einer grufti-box ähnelt. mann besteht darauf, dass nur neu gekauft wird (was aus geldtechnischen gründen noch viele jahre dauern wird), frau wäre auch mit gebrauchtware zufrieden (z b. eins bei ebay für bis 300, 400 euro, natürlich topp erhalten und den geschmack des mannes kennt sie ja), aber der mann ist der meinung, dass das noch nicht wichtig sei.
muss die frau nun warten, bis sie endlich das fette geld zusammengespart haben oder kann sie auch sagen: schluss aus, ich ersteiger ein schlafzimmer und in einer nacht-und-nebel-aktion (vielleicht noch mit freundeshilfe) wird das neue schlafzimmer eingerichtet, fertig.

frau möchte sich - etwas ausgefallene, aber nicht zu teure (sprich unter 100 euro) kleinmöbel anstelle eines anderen (altbackenen) möbelstückes kaufen (flurbereich, etwas abgelegen). mann gefallen diese möbel aber nicht und er verbietet frau, soetwas zu kaufen, da die frau grundsätzlich nichts ohne zustimmung des mannes diesbez. einzukaufen hat.

mann (selbst etwas messiehaft veranlagt, aber einsichtig) erträgt über jahrzehnte das messietum und die entschuldigungen wegen nichtaufräumens seiner frau. es besteht fast kein durchkommen und das man messie ist, wird unter protest abgelehnt. hilfe aus der familie auch.
muss mann (der inzwischen aufgegeben hat und alles hinnimmt) sich das gefallen lassen? oder kann er sagen: schluss aus, ich rufe jetzt diesen messie-hilfe-verein an und jetzt wird hier endlich klar schiff gemacht?
frau droht (aus verzweiflung) dann mit trennung und schlimmeren, wenn der (sinnlose) versuch gemacht wird, vielleicht an einer stelle etwas durchblick zu schaffen.

frau möchte sich bekleidung/schuhe kaufen - aber erst dann, wenn der mann auch zugestimmt hat, wenn es ihm nicht gefällt wird nicht gekauft

frau möchte einer sehr nahe stehenden (noch)bekannten beim umzug helfen, dabei für einige tage das größere (firmen)fahrzeug des mannes ausborgen, welches in dieser zeit mit sicherheit nicht anderweitig benötigt wird, ca. 1000 km insgesamt damit fahren - fahrpraxis vorhanden, die kinderbetreuung in dieser zeit ist abgesichert. mann verbietet es.

 
14 Antworten:

Re: gibt es eigentlich gesetze, was ein ehepartner darf oder nicht?

Antwort von Jana04 am 25.06.2009, 14:29 Uhr

Hallo, ich hoffe dass Du das mit dem Gesetz nicht Ernst meinst ?!
Soetwas nennt man Vertrauen, Respekt uund gemeinsame Entscheidung ums Geld, Lebensführung, Haushalt usw. Ich weiss nicht wie ich mich ausdrücken soll. Du bist doch Erwachsen und kannst alleine entscheiden.
Ich mache auch vieles, was meinem Mann nicht passt - na und? Andersrum ist es ja auch so... Aber um große Sache sollte man sich schon einig werden und gemeinsam entscheiden, z.B. Schlafzimmer.
VG Jana

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Re: gibt es eigentlich gesetze, was ein ehepartner darf oder nicht?

Antwort von sechsfachmama am 25.06.2009, 14:47 Uhr

ich meine nicht gesetze, die jedes detail vorschreiben, aber so in der art, wie es z. b. dieses gesetz betr. höhe des taschengeldes für die frau, die kein eigenes einkommen hat.

könnt ja sein, dass es auch andere gesetze gibt in dieser richtung, wo der partner sagen kann: hör mal, ganz so, wie du dir das denkst, gehts aber nicht, denn ich habe auch rechte und das sind diese hier ...

sicher hängt es normalerweise immer mit vertrauen usw. zusammen - so wie du schreibst - was tut man aber eben, wenn die jeweiligen partner sich absolut stur stellen (wir leben hier nach meinen regeln ...)

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Re: gibt es eigentlich gesetze, was ein ehepartner darf oder nicht?

Antwort von rochen am 25.06.2009, 14:55 Uhr

jana hats eigentlich schon ganz gut auf den punkt gebracht.

nur eine anmerkung zu deinem letzten fall - frau moechte das firmenfahrzeug leihen. also hier muss man(n) wirklich wirklich aufpassen, ob er das frau "erlaubt". ich kann mir gut vorstellen, dass das firmenfahrzeug, wenn von irgendeiner person X (in diesem falle von frau X) fuer nicht betriebliche zwecke genutzt wird, unter umstaenden garnicht versichert ist.

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Re: gibt es eigentlich gesetze, was ein ehepartner darf oder nicht?

Antwort von Kalle05 am 25.06.2009, 14:55 Uhr

Trennen?

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Re: gibt es eigentlich gesetze, was ein ehepartner darf oder nicht?

Antwort von sechsfachmama am 25.06.2009, 14:59 Uhr

betr. versicherung - das ist kein problem, frau fährt auch sonst ab und zu mit dem fahrzeug, das ist auch nicht grund der ablehnung, sondern einfach: erlaub ich nicht, frau hat zu hause genug zu tun

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Re: gibt es eigentlich gesetze, was ein ehepartner darf oder nicht?

Antwort von Leena am 25.06.2009, 15:42 Uhr

Google mal nach § 1353 BGB und "eheliche Pflichten", da solltest Du eigentlich mehrere Artikel von Juristen zu dem Thema finden... allerdings ist § 1353 BGB nur eine Generalklausel, im Einzelfall ist dann individuell auszulegen...

Allerdings gilt das Recht auf Eigentum auch innerhalb einer - d.h. eine Frau darf den Firmenwagen des Mannes nur mit dessen Einverständnis benutzen, er kann's ihr auch generell erlauben, muss es nicht jedes Mal wieder tun, aber wenn er es verbietet, muss sie es beachten. Entsprechendes gilt auch beim alten Flurschrank, den alten Schlafzimmermöbeln etc. - auch da darf Frau nichts entsorgen, was ihrem Mann gehört, egal, wie häßlich es ist.

Beim Kleiderkauf der Frau würde ich sagen, da darf der Mann grundsätzlich nicht verbieten, schließlich ist es Sache der Frau, was sie mit ihrem Geld bzw. ihrem Anteil am Familienbudget macht. Andererseits ist sie schon zur Rücksichtnahme ihrem Mann gegebenüber verpflichtet - und ein streng gläubiger Katholik/Muslime o.ä. könnte vielleicht Probleme bekommen, wenn seine Frau plötzlich nur noch knatschenge Oberteile anzieht und Röcke, die kaum über den Hintern gehen. Allerdings wäre das Problem hier dann wieder eigentlich auf einer anderen Ebene und müsste auch auf dieser anderen Ebene geklärt werden...

Und zu dem Messie-Fall kann ich nun gar nichts sagen, aber ich denke, auch bei "Müll" gilt ein Recht auf Eigentum, und Zwangseinweisung o.ä. dürfte nur bei Gefahr im Verzug gehen, ähnlich wie bei Alkoholismus, Drogensucht und anderen psychischen Erkrankungen.

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Re: gibt es eigentlich gesetze, was ein ehepartner darf oder nicht?

Antwort von Fredda am 25.06.2009, 15:44 Uhr

"da die frau grundsätzlich nichts ohne zustimmung des mannes diesbez. einzukaufen hat."

Wenn es so zugeht, bleibt nur der Finalknall.

Umgekehrt aber auch, wenn einer verdient und der andere haut das Geld raus wie in einer manischen Episode, so dass man verschuldet ist.

Gruß

Fredda

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Re: gibt es eigentlich gesetze, was ein ehepartner darf oder nicht?

Antwort von fiammetta am 25.06.2009, 15:57 Uhr

Hi,

s. http://fachanwaeltin-familienrecht-mannheim.de/2009/02/eheliche-pflichten/

Dumme Frage: Handelt es sich hier um ein Ehepaar oder mehrere?

LG

Fiammetta

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fiammetta

Antwort von vallie am 25.06.2009, 17:01 Uhr

mich würde eher interessieren, ob es sich um sie selbst handelt....bei 6 kindern täten mir die kinder leid, wenn sie so ein frauenbild vermittelt bekämen....

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gesammelte werke aus verwandtschafts- und bekanntschaftskreisen ...

Antwort von sechsfachmama am 25.06.2009, 17:37 Uhr

und ein geringster teil interessiert mich persönlich

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gibs zu...

Antwort von rochen am 25.06.2009, 18:37 Uhr

dein "geringster teil" sind die schlafzimmer-moebel

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Re: gibs zu...

Antwort von sechsfachmama am 25.06.2009, 18:56 Uhr

ggg nein, mein "betrag" ist viel kleiner ...

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DA hätte ich jetzt auch drauf getippt ;-)

Antwort von mailins am 25.06.2009, 22:02 Uhr

Okay, dann muss ich nochmal lesen ;-)

Ach und zum Thema. Ich muss immer wieder den Kopf schütteln, wenn ich sowas lese und weiß, dass es in manchen Beziehungen wirklich so ist .

Bei uns hat jeder Rechte und Pflichten , große Dinge werden gemeinsam besprochen und fürs kleine hau ich das Geld raus, wie es mir/uns passt ;-)

anja

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@vallie

Antwort von fiammetta am 25.06.2009, 22:15 Uhr

Hi,

hatte auch auf die Schlafzimmermöbel getippt.

Habe am Wochenende Klassentreffen - melde mich nächste Woche `mal bei Dir.

LG

Fiammetta

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