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Geschrieben von Sternenschnuppe am 25.07.2016, 8:31 Uhr

Das sind immer Einzelfallentscheidungen

Nachdem ich gesehen habe was bei Freunden abging glaube ich im Familienrecht an nichts mehr !
Da gab eine Frau offen beim Richter zu dass sie alles machen wird um den Umgang zu verweigern!
Der Vater hat nun keinen Umgang mehr, weil es das Kindeswohl belasten würde wenn die Mutter ausrastet und es nach jedem Umgang verhört und den Vater und die gemeinsame Zeit schlecht redet.
Abschliessend abgesegnet durchs OLG !!!

Der Verlust der Mutter wäre schädlicher als der Nutzen durch den Umgang.

Die 300€ Unterhalt müssen selbstverständlich weiterhin gezahlt werden.
Die Gerichtskosten auch. Die Frau bekommt die vom Steuerzahler als H4 Dauerbezieherin


Von daher : Das Gesetz ist frei zu interpretieren, je nachdem wie ein Gericht drauf ist.

In Sachen Drogen ebenso. Da gibt es alles von Umgang wird ausgesetz bis "weisen Sie das mal selbst nach, solange interessiert uns das nicht "

 
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