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Geschrieben von Trini am 21.10.2014, 12:57 Uhr

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Deutschland[Bearbeiten]Das Adoptionsrecht für Homosexuelle ist ein politisches Streitthema in Deutschland. Die Stiefkindadoption leiblicher Kinder ist in Deutschland erlaubt. Die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes ist dagegen ausgeschlossen. Nur einer der Partner kann ein Kind adoptieren, der andere hat nur die Möglichkeit, das „kleine Sorgerecht“ (= eingeschränkt) auszuüben.[38] Das Bundesverfassungsgericht wies im August 2009 eine Vorlage gegen die gleichgeschlechtliche Stiefkindadoption zurück.[39]

Im Juni 2009 fordern die EKD-Präses Katrin Göring-Eckardt als auch die FDP Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.[40] Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries befürwortet im Juli 2009 ebenso die gemeinschaftliche Adoption nichtleiblicher Kinder.[41]

Ein von Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften: gemeinschaftliche Adoption eines fremden Kindes“ kommt zu dem Schluss, dass „beim Adoptionsrecht ein sachlicher Rechtfertigungsgrund erforderlich (ist), um eingetragene Lebenspartner gegenüber Ehegatten ungleich zu behandeln.“ Aktuell sind „keine (...) empirischen Studien ersichtlich, wonach das Wohl eines Kindes in einer Lebenspartnerschaft in Deutschland generell gefährdet sei.“[42]

Ab Anfang 2011 prüfte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit der Position eingetragener Lebenspartnerschaften in bestimmten Regelungen des Adoptionsrechts (Az. 1 BvR 3247/09, Vorlagebeschluss des OLG Hamburg, Az. 2 Wx 23/09). Der Bundestag machte Ende 2011 eine Unterzeichnung einer Neufassung des Europäischen Abkommens über die Adoption von Kindern aus dem Jahr 2008 vom Ausgang dieser Verfahren abhängig.[43] Am 19. Februar 2013 entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten von verpartnerten Paaren, die zukünftig nunmehr im Weg der sukzessiven Zweitadoption rechtlich Eltern werden können.[44]

Das Änderungsgesetz vom 20. Juni 2014 setzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um.[45]

Es müssen also nur die Väter zustimmen!!

Trini

 
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