Geschrieben von tiktak am 20.09.2017, 10:42 Uhr |
Haftpflichtschaden für Diktat und natürlich alle anderen
liebe Micki,die Haftpflichtversicherung zahlt,wenn der Versicherungsnehmer unachtsam oder fahrlässig einen Schaden verursacht hat.Das scheint in diesem Fall ja nicht gegeben zu sein und eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt auch nicht vor.
Ich nehme an,die Versicherung geht von einem Unfall aus.
Wenn die Versicherung denFall nochmal prüft,dann gehe ich davon aus,daß geprüft wird,ob Dein Kind bereits in der Lage ist,sicher am Strassenverkehr teilzunehmen.
Sollte das nicht der Fall sein und Du ihn trotzdem fahren gelassen hast,könnte es als fahrlässig doch noch ein Haftpflichtfall sein.
Ansonsten hat Jennysmum recht und Ihr müsst für den Schaden aufkommen.
Ich hoffe,ich konnte ein bischen Licht in die Sache bringen und drück Dir die Daumen.
Wichtig ist,daß Deinem Kind nichts passiert ist.
LG
- Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen - Mickymouse 19.09.17, 22:52
- Re: Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen - jennysmum 20.09.17, 8:55
- Re: Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen - tiktak 20.09.17, 10:42
- Re: Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen - Mickymouse 21.09.17, 21:24
- Re: Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen - tiktak 20.09.17, 10:42
- Re: Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen - jennysmum 20.09.17, 8:55