Geschrieben von jennysmum am 20.09.2017, 8:55 Uhr |
Haftpflichtschaden für Diktat und natürlich alle anderen
Ich bin zwar nicht tiktak, aber das habe ich mal rausgesucht...
Andere Regeln bei ruhendem Verkehr
Hier werden Kinder bzw. deren Eltern bereits ab dem siebten Lebensjahr für entstandene Schäden zur Rechenschaft gezogen. Denn man geht davon aus, dass die Kleinen in diesem Alter nicht mehr vor einem stehenden Auto geschützt werden müssen oder damit überfordert sind. Wenn ein Junge oder ein Mädchen also mit seinem Fahrrad oder Skateboard versehentlich gegen ein ordnungsgemäß abgestelltes Auto fährt und es beschädigt, dann müssen das Kind bzw. seine Eltern für den Schaden aufkommen. Genauso natürlich, wenn es willentlich gegen ein Auto tritt oder es zerkratzt.
Ihr werdet wohl für den Schaden aufkommen müssen. Sorry.
- Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen - Mickymouse 19.09.17, 22:52
- Re: Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen - jennysmum 20.09.17, 8:55
- Re: Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen - tiktak 20.09.17, 10:42
- Re: Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen - Mickymouse 21.09.17, 21:24
- Re: Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen - tiktak 20.09.17, 10:42
- Re: Haftpflichtschaden "für Diktat" und natürlich alle anderen - jennysmum 20.09.17, 8:55