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Geschrieben von Häsle am 07.08.2012, 9:54 Uhr

Sprachstandsfeststellung

Hier in Bayern wird bei Kindern im Vorschulalter eine verpflichtende Untersuchung durchgeführt. Wenn das Kind da "durchfällt" aufgrund der Sprachkenntnisse, wird es ein Jahr später eingeschult und muss in dem Jahr Sprachunterricht (es hat dann schon SchulPFLICHT) in einer Förderschule machen.
Da würde ich ein nicht deutsch sprechendes Kind dann doch lieber mindestens ein Jahr in den Kindergarten geben.

 
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