Rund ums Kleinkind - Forum

Rund ums Kleinkind - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Knukat am 31.07.2011, 21:39 Uhr

Sorgereicht für den Großen

Hallo,

also soweit ich weiß, bedeutet das, daß sie alles alleine Entscheiden kann und darf. Also z.B. welche Schule er besucht, darf alleine Zeugnisse und Arbeiten unterschreiben, darf alleine Impfungen etc. zustimmen, darf bestimmen wohin und mit wem er verreisen darf, meisten beinhaltet das alleinige Sorgerecht auch das Aufenhaltsbestimmungsrecht, also bestimmt sie, wann sich der Lütte wo aufhalten kann und darf. Das heißt konkret, das ihr z.B. nur mit ihrer Einwilligung in den Urlaub fahren dürft. Aber keine Panik, der Drops ist ja noch nicht gelutscht. Nehmt euch einen guten Anwalt für Familienrecht und kämpft es durch, oder lasst Besuchsrechte festlegen und gebt ihr das alleinige Sorgerecht, das heißt ja nicht, das er seinen Sohn gar nicht mehr sehen darf...und vielleicht ist es für das Wohl des Kindes auch besser, wenn da mal Ruhe reinkommt. Schau sonst mal im I-net und alleinigem Sorgerecht nach, da findest du bestimmt alles gut aufgelistet.
Viel Glück und Kraft für Euch...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in Rund ums Kleinkind - Forum

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.