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Geschrieben von Nase am 07.07.2009, 8:04 Uhr

Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Ja ich würde auch mal bei der Krankenkasse nachfragen...Und dann aber nochmal mit Chef reden, und hören wollen, wie das aussieht, ob er diesen Urlaub sicher kriegt, oder ob die Gefahr besteht, dass er zurückgerufen wird, beziehungsweise , was es heißt zurückgerufen zu werden.. Wenn Urlaub genehmigt ist, kann der eigentlich nicht rückgängig gemacht werden. Nur Überstunden können zurückgerufen werden..

 
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