Geschrieben von Nase am 07.07.2009, 8:04 Uhr |
Sonderurlaub bei Geburt für den Vater
Ja ich würde auch mal bei der Krankenkasse nachfragen...Und dann aber nochmal mit Chef reden, und hören wollen, wie das aussieht, ob er diesen Urlaub sicher kriegt, oder ob die Gefahr besteht, dass er zurückgerufen wird, beziehungsweise , was es heißt zurückgerufen zu werden.. Wenn Urlaub genehmigt ist, kann der eigentlich nicht rückgängig gemacht werden. Nur Überstunden können zurückgerufen werden..
- Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - dac 06.07.09, 19:54
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - anjos 06.07.09, 20:54
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - Nase 07.07.09, 8:04
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - dhana 07.07.09, 11:47
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - Nase 07.07.09, 8:04
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - anjos 06.07.09, 20:54
*freu**freu**freu** ...
Ab wann ist mein kind nachts trocken??
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Hilfe...bekomme das fieber nicht runter
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