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Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Thema: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Hallo mein arbeitet bei einer Lebensmittel Diskount-Kette. Er muss viel arbeiten und bekommt oft seinen freien Tag bzw auch seinen Urlaub nicht genehmigt, und dass kurzfristig. Jetzt hab ich die Bedenken dass er zur Geburt unseren zweiten Kindes nicht frei bekommt, er sollte sich dann in der Zeit um unseren ersten Sohn kümmern bis ich wieder aus dem Krankenhaus wieder komme. Kann er sich eine Woche Urlaub für die Geburt aufheben, und kann man ihn zwingen trotzdem zur Arbeit zu gehen, obwohl niemand da ist der sich um unseren Sohn kümmern kann? Ich mach mir voll den Druck in 7 Wochen ist der errechnete Termin und nun hab ich Angst, dass mein Mann nicht bei dem Kleinen sein kann? Kann mir jemand weiter helfen? Danke

Mitglied inaktiv - 06.07.2009, 19:54



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GEsetzlich hat er Anspruch auf 1 oder 2 Tage Sonderurlaub wegen der Geburt. Wenn der Arbeitgeber ihm den Urlaub, den er zusätzlich noch braucht, nicht geben will, kann er sich krankschreiben lassen bzw. unbezahlten Urlaub nehmen, dann bekommt er das Geld von der Krankenkasse, dann ist er sozusagen deine "Haushaltshilfe". Wir hatten das grade... ich hatte mir einen Finger gebrochen und bin 6 Wochen lang ausgefallen... mein Mann hatte unbezahlten Urlaub, die Krankenkasse hat ihm 90% von seinem Lohn bezahlt. Allerdings hört man von den Discountern immer wieder, dass in so einem Fall gerne mal eine Kündigung ausgesprochen wird... ich denke, ein offenes Wort dem Filialleiter gegenüber würde Klarheit bringen, wie er zu dem Thema steht... und dann würd ich weiter sehen, wie ich mich verhalten würde. LG, ANdrea

Mitglied inaktiv - 06.07.2009, 20:54



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Ja ich würde auch mal bei der Krankenkasse nachfragen...Und dann aber nochmal mit Chef reden, und hören wollen, wie das aussieht, ob er diesen Urlaub sicher kriegt, oder ob die Gefahr besteht, dass er zurückgerufen wird, beziehungsweise , was es heißt zurückgerufen zu werden.. Wenn Urlaub genehmigt ist, kann der eigentlich nicht rückgängig gemacht werden. Nur Überstunden können zurückgerufen werden..

Mitglied inaktiv - 07.07.2009, 08:04



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Hallo, bei meinem Mann (arbeitet im öffentlichen Dienst) hat der Arbeitgeber auch ziemlich gezickt - obwohl wir noch 2 Kinder unter 6 Jahren zuhause hatten. Die Kostenübernahme von der Krankenkasse gab es nur, solange ich selber im Krankenhaus lag. Mehr wollten die dann nicht übernehmen, ob wohl ich ambulant wieder nach Hause bin. Bei uns war es dann die Hebamme, die die "Krankschreibung und Pflegebedarf" rausgeschrieben hat, damit musste die Krankenkasse dann die Lohnausfallkosten (zu 80? %) übernehmen. Sonderurlaub gab es offziell einen Tag zur Geburt (im öffentlichen Dienst) aber der konnte erst nach der Geburt beantragt werden - sehr sinnig, wenn man jemand braucht, weil die Wehen losgehen. Der Sonderurlaub wird im Tarifvertrag geregelt - ist also für jede Branche eigen. Wenn du einen eigene Hebamme hast, rede mit der mal darüber - die kennen nicht nur die Rechtslage sehr gut, die wissen auch noch um die Probleme und haben oft Hilfen, an die man so gar nicht denkt. Grüße Dhana

Mitglied inaktiv - 07.07.2009, 11:47