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Geschrieben von Slavonka86 am 15.06.2011, 20:38 Uhr

landeserziehungsgeld

Bei uns in BaWü ist das mit dem LEG so, dass bei verheirateten Paaren das Netto Einkommen nicht höher wie 1436€ monatlich betragen darf, und bei Alleinerziehenden nicht mehr wie 900€ Netto...hatte den Antrag Fehlerhafterweise zugeschickt bekommen...die haben sich vertan und mir statt dem Elterngeldantrag diesen zugeschickt damals, und da stand das so drin.
Ach und zusätzlich stand drin, dass es frühestens ab dem 10. Monat des Kindes beantragt werden kann und spätestens mit 18 Monaten glaub ich.
LG

 
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von sunnysue 06.11.2010

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Stichwort: Landeserziehungsgeld

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