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Geschrieben von Dreikindmama am 15.06.2011, 20:04 Uhr

landeserziehungsgeld

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Landeserziehungsgeld

Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im Anschluss an den Bezug von Bundeselterngeld ein Landeserziehungsgeld erhalten.

Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt der Freistaat Sachsen besonders jene Eltern, die sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung des Kindes entschieden haben und z. B. die vollen drei Jahre der gesetzlichen Elternzeit in Anspruch nehmen möchten. Eine vergleichbare familienfördernde Leistung wird außer in Sachsen nur in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen gewährt.

Wenn Sie für das Kind einen Platz in einer mit staatlichen Mitteln geförderten Kindertageseinrichtung oder eine staatliche Förderung der Tagespflege beanspruchen, ist das Landeserziehungsgeld in aller Regel ausgeschlossen.

Frist/Dauer
Landeserziehungsgeld wird rückwirkend nur für einen Monat vor der Antragstellung gezahlt.

Der Antrag kann frühestens drei Monate vor Beginn des gewünschten Leistungszeitraumes gestellt werden.

Landeserziehungsgeld kann beginnend im 2. oder beginnend im 3. Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Bei Bezug beginnend im 3. Lebensjahr kann Landeserziehungsgeld in folgendem Umfang gewährt werden:

1. Kind: neun Monate je EUR 200
2. Kind: neun Monate je EUR 250
ab 3. Kind: zwölf Monate je EUR 300.
Voraussetzung für diesen Leistungsumfang ist, dass für dieses Kind seit dem vollendeten 14. Lebensmonat kein Platz in einer staatlich geförderten Kindertagesstätte in Anspruch genommen wurde. Andernfalls gilt der gleiche Leistungsumfang wie bei Leistungsbezug im 2. Lebensjahr.

Ein Leistungsbezug bereits im 2. Lebensjahr (z. B. direkt im Anschluss an das Bundeselterngeld) wird wie folgt ermöglicht:

1. Kind: fünf Monate je EUR 200
2. Kind: sechs Monate je EUR 250
ab 3. Kind: sieben Monate je EUR 300.
Für Kinder, die ab 2011 geboren sind, können für das 1. Kind 150 und für das 2. Kind 200 Euro Landeserziehungsgeld gezahlt werden. Ab dem 3. Kind bleibt es bei dem Betrag von 300 Euro monatlich.

Landeserziehungsgeld ist eine einkommensabhängige familienfördernde Leistung. Die Einkommensgrenzen für Alleinerziehende und Paare liegen bei 14.100 und 17.100 Euro.

Landeserziehungsgeld darf bei einkommensabhängig gewährten Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Es steht den Eltern zusätzlich zur Verfügung.

Landeserziehungsgeld im Lebenslagenportal von Amt24 - Sachsens Service Portal

Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Landeserziehungsgeld
Bescheinigungen - Anlage zum Antrag auf Erziehungsgeld für das Kind
Verdienstbescheinigung der Antragstellerin - Anlage zum Antrag auf Erziehungsgeld
Verdienstbescheinigung des (Ehe/Lebens) Partners - Anlage zum Antrag auf Erziehungsgeld
Geburts-/Abstammungsurkunde im Original

Das Landeserziehungsgeld wird einkommensabhängig auf Antrag gewährt. Den Antrag auf Landeserziehungsgeld können Sie telefonisch, per E-Mail oder schriftlich bei den Elterngeldstellen der Landkreise und Kreisfreien Städte anfordern und ihn ausgefüllt entweder persönlich oder schriftlich beim zuständigen Amt wieder abgeben.

Gruß

Sylvia

 
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Stichwort: Landeserziehungsgeld

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