Geschrieben von tina70 am 20.07.2010, 13:11 Uhr |
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Ich nochmal..
Habe dieses dazu gefunden:
So sagen es die Hinweise zu § 10 SGB II:
"Bei der Beurteilung der zumutbaren Pendelzeiten ist in der Regel
die Entfernung zumutbar, die in der Region bei vergleichbaren
Arbeitnehmern üblicherweise zwischen Wohnort und Arbeitstelle
anfallen. Üblich sind Pendelzeiten, wenn sie nicht nur vereinzelt,
sondern in größerem Umfang anfallen.
Als Vergleichswerte anzusetzen sind:
• bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden: 2,5 Stunden
Pendelzeit,
• bei einer tägliche Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 3
Stunden Pendelzeit.
Soweit z.B. in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten oder in
Ballungsgebieten längere Pendelzeiten üblich sind, sollen diese
zugrunde gelegt werden."
Das heißt, vielleicht ist es doch rechtens;-((
- Kündigen - Franni 19.07.10, 22:22
- Re: Kündigen - mai2978 20.07.10, 9:47
- Re: Kündigen - tina70 20.07.10, 12:57
- Re: Kündigen - tina70 20.07.10, 13:11
- Re: Kündigen - mai2978 20.07.10, 9:47
Problem: Baby läßt sich nicht ablegen
Mutter-Kind-Kur, wer zahlt?????
Wie kriege ich unsere Tochter dazu aus dem Glas zutrinken?
Elterngeldbezug
Einfach nur zickig?
Welches ist das beste Laufrad???
Blasenentzündung?
Unsere Maus wiederholt die ersten Worte, bzw. manchmal auch Silben...
Sohn knapp 23monate, seit Oktober dauerkrank. wer kennt das auch?