Rund ums Kleinkind - Forum

Rund ums Kleinkind - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von tina70 am 20.07.2010, 13:11 Uhr

Kündigen

Ich nochmal..
Habe dieses dazu gefunden:

So sagen es die Hinweise zu § 10 SGB II:

"Bei der Beurteilung der zumutbaren Pendelzeiten ist in der Regel
die Entfernung zumutbar, die in der Region bei vergleichbaren
Arbeitnehmern üblicherweise zwischen Wohnort und Arbeitstelle
anfallen. Üblich sind Pendelzeiten, wenn sie nicht nur vereinzelt,
sondern in größerem Umfang anfallen.
Als Vergleichswerte anzusetzen sind:
• bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden: 2,5 Stunden
Pendelzeit,
• bei einer tägliche Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 3
Stunden Pendelzeit.

Soweit z.B. in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten oder in
Ballungsgebieten längere Pendelzeiten üblich sind, sollen diese
zugrunde gelegt werden."

Das heißt, vielleicht ist es doch rechtens;-((

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in Rund ums Kleinkind - Forum

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.