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Geschrieben von AADanielaAA am 23.11.2011, 13:45 Uhr

Bei Aufhebungsvertrag gibt es auch eine Sperrzeit

Also ich würde dir raten, dich vom AG kündigen zu lassen, damit bist du auf der sicheren Seite. Wenn ihr einen Aufhebungsvertrag vereinbart, bekommst du trotzdem eine Sperrzeit von 3 Monaten. Das war bei mir ebefalls so.

LG Daniela

 
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