Rund ums Kleinkind - Forum

Rund ums Kleinkind - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

von Susi0103  am 23.11.2011, 9:48 Uhr

Aufhebungsvertrag

Ja, diese Möglichkeiten gibts.
Zu 2. würde ich den Chef eventuell sagen, dass Du nicht zurück willst und ob er Dich nicht während der Kündigungsfrist freistellen kann.
Zu 3. oft gibts nach Aufhebungsverträgen auch eine Sperrfrist.

"Viele Arbeitnehmer wählen dennoch, wenn Ihnen eine Kündigung droht, lieber einen Aufhebungsvertrag, sofern ihnen eine solcher angeboten wird, weil er bei zukünftigen Bewerbungen einen besseren Eindruck hinterlässt.

Dies stellt mit Blick auf eine drohende Sperrfrist auch kein Problem dar. Die Kündigung, die ansonsten ausgesprochen würde, müsste allerdings unverschuldet und rechtmäßig sein. Dann entfällt auch die Sperrfrist. Objektiv rechtmäßig ist die Kündigung aber nur dann, wenn sie auch für einen unbeteiligten Betrachter nachvollziehbar ist. Es reicht nicht aus, dass der betroffene Arbeitnehmer selbst die in Aussicht gestellte Kündigung für rechtmäßig hält.

Deshalb empfiehlt sich vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages unbedingt eine rechtliche Beratung des Mitarbeiters, denn der Spielraum zur Vermeidung von Sperrzeiten bleibt auch nach der neuen Rechtsprechung weit."

Quelle: http://www.management-praxis.de/personal/kundigung/die-wahrheit-uber-aufhebungsvertraege-und-sperrfristen-beim-arbeitslosengeld


Leider bleibt wohl nur, mit Chef zu reden und darauf zu hoffen, dass er Dein Gesicht genauso wenig sehen will, wie Du seines.

Lg

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in Rund ums Kleinkind - Forum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.