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Geschrieben von nadajo am 02.06.2010, 22:41 Uhr

@ hypericum

hast du den Antrag zu geschickt bekiommen oder hast du ihn abgeholt?

Mein Kleiner ist Mo 1 Jahr geworden und ich war Mitte Mai da um mich zu erkundigen. Da wußte davon noch keiner was und mir wurde gesagt, ich kann nächstes Jahr ab März den Antrag stellen...

Soweit ich weiss bekommst du das Geld von 08/2010-07/2010.

http://www.michaelpanse.de/2010/4925/koalitionsentwurf-des-neuen-thuringer-kitag/

musst ziemlich weit runter scrollen - hab´s hier mal kopiert


Übergangsbestimmung



(1) Die für zwischen dem 1. August 2007 und dem 31. Juli 2008 geborenen oder bei der berechtigten Person mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommenen Kinder erlassenen Bescheide sind dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz in der vorliegenden Fassung anzupassen. § 2 Abs. 1 des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in der bisher geltenden Fassung findet Anwendung.



(2) Für die zwischen dem 1. August 2007 und dem 31. Juli 2008 geborenen oder bei der berechtigten Person mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommenen Kinder, für die noch kein Erziehungsgeld nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz in der bisher geltenden Fassung beantragt wurde, gilt das Thüringer Erziehungsgeldgesetz in der vorliegenden Fassung entsprechend. § 2 Abs. 1 und 2 des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in der bisher geltenden Fassung findet Anwendung.



(3) Für die zwischen dem 1. August 2008 und dem 31. Juli 2009 geborenen oder bei der berechtigten Person mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommenen Kinder gilt das Thüringer Erziehungsgeldgesetz in der vorliegenden Fassung mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Erziehungsgeld im Sinne von § 2 Abs. 1 frühestens am 1. August 2010 beginnt.“

 
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