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Geschrieben von Zwerg2010 am 13.06.2013, 9:43 Uhr

KiGa-Betreuungsvertrag???

bzgl. des veränderten Abholortes mal anschauen. Wir haben eine Klausel im Betreuungsvertrag zur Tagespflege, dass die Tagespflegeperson den Abholort verändern kann soweit vertretbar bzgl. der Entfernung und des Umweges, den die Abholperson in Kauf nehmen muss, den Abholort verändern, wenn die abholende Person rechtzeitig davon unterrichtet wird.

Was das andere angeht: hausgemachte "Probleme" deinerseits. Mein Kind hat auch "Hunger" oder "Durst" wenn es aus der Betreuung kommt, ich komme trotzdem nicht auf die Idee, dass es mangelhaft versorgt wird. Bzgl. der Mütze in der Sonne: warum hat Dein Kind nicht daran gedacht? Das kann man selbst 'nem Zweijährigen zuverlässig beibringen, wenn es denn so hochnotwichtig ist für das Kind.

Wenn Dir das alles gegen den Strich geht, dann hol' mal tief Luft und bitte die Betreuungsperson beim nächsten Mal darauf zu achten oder rege an, für alle Kinder Becher und Trinken mitzunehmen (wer weiß ob sich das lohnt, je nachdem wie lange sie dort waren) - ohne ihr gleich Vorwürfe zu machen.

 
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