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Geschrieben von Steffi528 am 12.04.2013, 13:35 Uhr

Es zählt, was in der Satzung steht

und ich kann mir nicht vorstellen, das irgendein Träger den Eltern irgendwelche Rechte bezüglich der Gruppenwahl gibt. Da wären die ja schön blöd...

Also sieh Dir die Satzung des Kindergartens an und schau, ob da ein paar "gepennt" haben, ich sehe da aber keine große Wahrscheinlichkeit

 
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