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Geschrieben von maddia am 28.01.2013, 8:49 Uhr

Schwerbehindertenausweis

Hallo,

nach Rücksprache mit der Autismusbeauftragten für unseren Kreis habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis für meine autistische Tochter gestellt. Ich habe hier auf den Musterbrief von Reha-kids.de zurückgegriffen und die Merkzeichen H, B und G beantragt.

Nun kommt vom Versorgungsamt ein Brief mit folgendem Text:

"... Sie haben die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "H" (hilflos) beantragt. Ob dieses Merkzeichen festgestellt werden kann, wird die weitere Überprüfung ergeben. Um sicherzustellen, dass Ihnen und/oder einer für Sie tätigen Pflegekraft mögliche Leistungen nach dem Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) rechtzeitig gewährt werden können, empfehle ich Ihnen, umgehend - soweit noch nicht geschehen - einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse zu stellen, weil Leistungen frühestens ab Antragsmonat gewährt werden."

Was sagt mir das jetzt? Ich hatte nicht vor, irgendwelche Leistungen zu beziehen. Ich hatte im Net gelesen, dass man bei Kindern immer von hilflos ausgeht, eben, weil es Kinder sind. Muss ich jetzt irgendwas tun? Beim Versorgungsamt nachfragen möchte ich jetzt nicht wirklich, ich hab nämlich wirklich nicht so die Ahnung, was ich überhaupt tue bzw. was es mit dem Ausweis überhaupt auf sich hat, ähem. Wir sollten ihn halt beantragen wegen Nachteilsausgleich und das habe ich gemacht.

Desweiten frage ich mich, wie die das überhaupt überprüfen wollen bzw. welche Ärzte ich von der Schweigepflicht entbunden habe. Im Grunde haben wir nämlich keinen Arzt, unser Kinderarzt verweigert alles und unser Hausarzt fühlt sich nicht zuständig....

LG
maddia

 
4 Antworten:

Nachtrag

Antwort von maddia am 28.01.2013, 10:11 Uhr

Ach so, ich sehe erst jetzt, dass der Brief an meine 5-jährige Tochter adressiert ist ....!?

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Re: Schwerbehindertenausweis

Antwort von Jana04 am 28.01.2013, 10:21 Uhr

Hallo,
also ich verstehe es so, dass Sie Dich darauf aufmerksam machen, dass Dir uU eine Pflegestufe zusteht, da Dein Kind hilflos ist und Du esmehr"pflegen" musst. Rufe doch einmal dort an umd frage. Die Gewährung des Hs hat aber nichts mit einer PS zu tun bzw. ist davon abhängig.

Wir haben für unseren Sohn mit ADHS und atyp. Autismus Pflegestufe 1 und erhöhte Betreuungsleistungen erhalten. Wir hatten damals alles beides prallel beantragt und sofort erhalten. 80% und B und H und von der Pflegekasse PS + BL.

Der Antragsteller ist ja auch dein Kind und Du müsstest als Empfangsbevollmächtigte mit drauf stehen.

LG Jana

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Re: Schwerbehindertenausweis

Antwort von kiara1234 am 28.01.2013, 10:42 Uhr

Hallo,
dieses Schreiben bekam mein Sohn damals als wir den SBA beantragt hatten auch...................
es soll wirklich "nur" der Hinweis sein,dass euch auch eine Pflegestufe zusteht bzw. ihr diese zumindest versuchen könnt zu bekommen

Stell doch einen einen Antrag auf Pflegestufe bei der Krankenkasse -dann kommt ein Gutachter/in ins Haus und bespricht die Situationen (Alltag) mit dir...........zu verlieren hast du nichts !
Mein Sohn bekam direkt die Pflegestufe 1 + zusätzl. Betreuungsleistungen.

Ach so, addressiert war der Brief auch an mich -also ich hatte ein Anschreiben mit meinem Namen und in dem Brief dann das eigentliche Schreiben mit dem Namen meines Sohnes.
Aber das ist wohl immer so...........

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Re: Schwerbehindertenausweis

Antwort von 4hamänner am 28.01.2013, 19:48 Uhr

Hallo Madia,

sicher ist dieser Brief nur eine pauschale Antwort. Aber es ist davon auszugehen, dass sehr viele, die einen SBA mit diesen Merkzeichen bekommen, auch die Bedingungen für eine Pflegestufe erfüllen. Bedonders nach den neuen Regelungen, bei denen es auch bei einer Pflegestufe 0 Leistungen gibt.

Das kann auch auf euch zutreffen, da deine Tochter wahrscheinlich auch eine eingeschränkte Alltagskompetenz mit einem erhöhten Betreuungsbedarf hat. Dann könnt ihr auch zusätzliche Betreuungsleistungen zum Beispiel über die Lebenshilfe, Diakonie oder Caritas bekommen. Das kann durchaus hilfreich sein. Und wenn euch die Gelder bzw. Leistungen zustehen, warum solltet ihr sie nicht auch einfordern?

Wichtig ist der Hinweis auf den Antragsmonat. Es reicht ein formloser Antrag bei der Krankenkasse, aber Gelder gibt es eben erst ab dem Monat der Antragsstellung.

Ob euch der SBA wirklich etwas bringt (steuerliche Vorteile, Freifahrt für eine Begleitperson), ist dagegen abhängig von dem Grad der Behinderung. Dieser ist - grob gesagt - abhängig von der Selbständigkeit und den körperlichen Einschränkungen sowie den Prognosen der Ärzte, da diese mindestens 6 Monate anhalten müssen.

Liebe Grüße
Anja

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