Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von tina,24 am 20.06.2014, 20:48 Uhr

Verhinderungspflege

Hallo! Unser Grosser ist gerade von der Klassenfahrt zurück. Bei uns war es zum Glück so dass die I-Helferin mitfahren konnte und über das Sozialamt bezahlt wurde, allerdings mit max. 10 Std./Tag wie oben schon geschrieben geltendes Arbeitsrecht. Wenn eure Integrationskraft nicht mitfahren kann oder will kannst du die Stunden wahrscheinlich für deine Bekannte beantragen. Ich würde dann evtl noch versuchen die restliche Zeit über private Verhinderungspflege abzurechnen.Da weiss ich allerdings nicht ob das rechtlich ok ist.

Gruß Tina

 
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