Geschrieben von bepini am 21.03.2009, 22:21 Uhr |
Krankengymnastik außerhalb des Regelfalls
Hallo,
meine Söhne 1,5 und 4 haben beide ausgeprägte Knick-Senck-Füsse und sind Muskelschwach.
Der Kinderarzt weigert sich zur Zeit weiter Krankengym aufzuschreiben da er nicht in 2 Jahren Regress zahlen möchte. Der Facharzt aus der Uni hat dies aber empfohlen, kann es selbst nicht ausstellen da er in der Klinik arbeitet. Die Krankenkasse sagt sie zahlt, aber der Arzt weigert sich. Spezielle Niedergelassen Ärzte haben aber eine Wartezeit von 9 Monaten, bevor man einen Termin bekommt.
Kennt sich jemand damit aus. Der Kinderarzt will uns jetzt zum Medizinischen Dienst schicken.
Da das nicht die einzigen gesundheitlichen Probleme sind die die beiden haben, rennt man echt nur zum Arzt und muß anscheinend dann ja auch noch bitten, betteln und kämpfen damit sie die Behandlung bekommen.
Sorry, bin gerade echt genervt.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Lg,
bepini
Re: Krankengymnastik außerhalb des Regelfalls
Antwort von sisiro am 22.03.2009, 11:00 Uhr
Hallo,
ich kenne dieses Verhalten von meinem Kinderarzt nur zu gut. Mein Sohn hat eine spastische Hemiparese nach einem vorgeburtlichen Schlaganfall, also ein handfestes Krankheitsbild. Wir bekommen zweimal die Woche KG und das seit über einem Jahr. Zuerst musste ich auch immer kämpfen. Jetzt habe ich einmal Klartext gesprochen und nun klappt es.
Meine Krankenkasse hat mir ein Schreiben übersandt, in der ausdrücklich steht´, dass JEDE verordnete KG (auch außerhalb des Regelfalles) OHNE Prüfung bezahlt wird. Nach diesem Schreiben hat er immer noch Zirkus gemacht wegen der Ärztekammer und all so ein Scheiß. Ich habe ihm klipp und klar gesagt, dass ich sein Verhalten nicht tolerieren werde. Er verweigert unserem Sohn die notwendige Versorgung, um Folgeschäden so klein wie möglich zu halten. Das hat geholfen, seitdem macht er, was ich verlange. Sogar Ergo bekomme ich jetzt noch zusätzlich.
Lass Dich nicht so abfertigen. Allerdings kann der Besuch in einem SPZ für euch sehr von Vorteil sein. Wenn dieses Institut dann vorgibt, dass KG in bestimmtem Ausmaß erforderlich ist, kann der Arzt da nicht umhin und hat eine kleine Rückversicherung. Der MDK bringt in eurem Fall gar nichts.
Ich würde nochmals klar und deutlich mit deinem Kinderarzt verhandeln, vielleicht unter Zuhilfenahme der Krankenkasse.
Lieben Gruß und lass Dich nicht verunsichern
Sisiro
Re: Krankengymnastik außerhalb des Regelfalls
Antwort von 4hamänner am 22.03.2009, 17:45 Uhr
Hallo Bepini,
Es gibt noch eine andere Möglichkeit dem KiA den Wind aus den Segeln zu nehmen:
Wenn es bei euch in der Nähe eine Frühförderstelle gibt, stell doch mal dort deine Kinder vor. Wenn sie 1 x wöchentlich Frühförderung bekommen (i.d.R. nur wenn sie nicht schon in einer heilpädagogischen Einrichtung sind), muss die Frühförderung einen Förder- und Behandlungsplan erstellen. Der gilt für 12 Monate und umfasst ALLE Therapien (müssen da mit drin stehen, auf Rezept DÜRFEN dann allerdings keine erfolgen). Änderungen im Therapieplan müssen beantragt werden. Zahlungsträger ist das Sozialamt (nicht die Krankenkasse!). Ein weiterer Vorteil ist also, dass die ganzen Rennereien wegfallen. Es kann jedoch bis zur Genehmigung ein bisschen dauern. Die Frühförderung muss dann jährlich einen Entwicklungsbericht schreiben und die Verlängerung / Änderung des Plans beantragen.
Erkundigt euch doch mal.
LG
Anja
Hatte ich noch vergessen:
Antwort von 4hamänner am 22.03.2009, 19:58 Uhr
Das Ganze geht aber trotzdem über den Tisch des KiA, der sollte aber wegen der Finanzierung keine Problem machen (geht ja über das Sozialamt - Eingliederungshilfe).
LG
Anja
Re: Krankengymnastik außerhalb des Regelfalls
Antwort von ujs am 22.03.2009, 22:18 Uhr
Hallo!
meine Tochter bekommt auch 2x pro Woche KG. Sie hat neben einer Hemiparese Knick-Senk-Spitz-Füße. Bei uns steht auch immer im SPZ-Bericht drin, dass sie die KG bekommen soll. Unseren KiA sehe ich so gut wie nie - ich brauche nur noch anrufen und bekomme das Rezept.
LG
ujs
Zu den Ärzten....
Antwort von krueml am 23.03.2009, 17:09 Uhr
... nur weil die Krankenkasse sagt, dass sie die Behandlungen bezahlt, heisst das nicht, dass sie nicht eine Regressanforderung an den Arzt stellt. Das ist das Negative am System. Ein Arzt kann aus Budgetgründen nicht so viel verschreiben, Patient geht zur Krankenkasse, diese sagt, sie übernimmt die Behandlung und am Ende ist der Arzt der Depp weil er doch Geld zurückzahlen muss. Der Mann meiner Freundin ist Hausarzt und hat dieses Problem leider öfter. :-( Und dann heisst es immer der böse Arzt weigert sich ein Rezept auszustellen.
Vielen Dank für Eure Antworten. ot
Antwort von bepini am 24.03.2009, 20:59 Uhr
H
Forum Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder
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