Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Jane und 3 am 06.02.2011, 16:30 Uhr

Gucci75

Danke für Deine Antwort :-)

Also das mit dem Stempel mein ich dann irgendwie so, als ob ich das Gefühl habe, dann ist er offiziell abhängiger. Und eine Aufhebung der Betreuung muss dann auch erst wieder über Gutachten, dritte und Richter erfolgen... Sinnlos Zeit und Geld mein ich, wenn ich doch eigentlich das gleiche, wie vor seinem 18. Geburtstag tun möchte - nur eben solange und flexibel, wie er es eben benötigt - ohne Mühlen und Gutachten, Anträge und Gericht, das klingt auch für ihn so naja fremdbestimmt eben.

Ich schätze ihn so ein, dass er versteht und in der Lage ist, mir die Vollmacht zu erteilen, er braucht halt nur noch etwas Unterstützung, da er geistig noch nicht 18 ist, eben nur auf dem Papier, wenn Du verstehst. Er ist auch nicht im klassischen Sinne geistig behindert, er ist körperlich behindert, wahrnehmungsgestört und entwicklungsverzögert. Er wird weiterhin also Hilfe zur Selbständigkeit brauchen und dafür wollte ich doch nicht erst Gerichte bemühen, wenn ich doch ohnehin auch dann weiter für ihn da bin und er hier wohnt.

Kann er mir dafür ohne Gericht Vollmacht erteilen? Das mein ich, weißt. Auch als gerichtlich bestellter Betreuer kann ich ja auch nicht anders entscheiden, als mit Vollmacht - von daher.

Er wird sicher ein relativ selbständiges Leben führen können, mit allen wichtigen Entscheidungen, nur braucht er dafür eben noch was mehr Zeit...

Kompliziert oder?
Liebe Grüße
Jane

 
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