Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von LUSI29 am 02.01.2013, 11:13 Uhr

Erhöhung des Pflegegeldes ab 2013

Das hab ich gerade geDas Pflegegeld (§ 37 SGB XI und § 123)
Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz
0 kein Anspruch 120 €
1 235 € 305 €
2 440 € 525 €
3 700 € 700 €

der berechtigte Personenkreis (§ 45a SGB XI )
(1) Die Leistungen in diesem Abschnitt betreffen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung (§§ 14 und 15) ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Dies sind
Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III sowie
Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht,
mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter im Rahmen der Begutachtung nach § 18 als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt haben, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.funden:

 
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