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Geschrieben von 77shy am 16.05.2014, 15:42 Uhr

Antrag auf Feststellung einer Behinderung.......Sollen wir oder nicht?

Unsere Tochter ist 9 Jahre und 8 Monate alt und aktuell etwa 1,20 m groß. Medizinisch gesehen zählt sie als kleinwüchsig. Es gibt bei ihr keine organische Ursache.

Nun wurde uns geraten, beim Versorgungsamt einfach mal einen Antrag zu stellen. Bisher haben wir nie darüber nachgedacht. Würde uns/ihr das überhaupt was bringen? Und wieviel Prozent würde man bei Kleinwuchs bekommen?

MfG

 
11 Antworten:

Nachtrag:

Antwort von 77shy am 16.05.2014, 15:44 Uhr

Kann man für eine Dyskalkulie auch Prozente bekommen? Die hat sie nämlich auch.

MfG

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Re: Antrag auf Feststellung einer Behinderung.......Sollen wir oder nicht?

Antwort von Littlecreek am 16.05.2014, 21:11 Uhr

Ich würde den Antrag auf alle Fälle stellen. Du weiß ja nicht, was noch alles zu bedenken sein wird.
Nachteile ergeben sich doch nicht, denke ich.
Ob und wieviel es Euch was bringt, kann man die sicher bei Antragstellung sagen. Es gibt doch eine Auskunftspflicht

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geht das nun schon ?

Antwort von Ellert am 17.05.2014, 15:57 Uhr

huhu

also ich kenne Kinder mit Kleinwuchs die % haben
aber wieviele weiss ich leider nicht
die seit Kindergarten Hormone spritzen.
Früher dachte ich immer das geht erst wenn sie mal ausgewachsen sind, bis dahin gehtja oft noch was.
meine Große ist ca 1,48 m und ausgewachsen aber das ist ja kein Kleinwuchs
sie bekam auch nie Hormone da ein Mangel nicht vorlang, sie ist halt einfach klein in den Genen

dagmar

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Re: Antrag auf Feststellung einer Behinderung.......Sollen wir oder nicht?

Antwort von LisaStuttgart37 am 18.05.2014, 13:26 Uhr

Wir wurden darüber informiert das wir für zöliakie und Rheuma auch einen Ausweis bekommen könnten, was uns aber nichts bringt. Der Arzt hat uns darauf hingewiesen, das wenn unsere Tochter dich mal irgendwo bewirbt das dann auch ordnungsgemäß angeben muss das sie einen Ausweis hat.
Wir sehen daher keinen Vorteil einen Ausweis zu haben.

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Ich dachte immer, kleinwüchsig ist unter 1,50 m, aber Google sagt mir, ....

Antwort von Trini am 19.05.2014, 8:16 Uhr

dass das nur für Männer gilt.
Bei Frauen ist es 1,40 m.

Trini

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Das stimmt aber nicht.

Antwort von 77shy am 19.05.2014, 14:10 Uhr

Auch, wenn man einen Ausweis hat, darf man eine Behinderung verschweigen.

MfG

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meine ist es nicht und nur 1,48 ca klein

Antwort von Ellert am 20.05.2014, 15:41 Uhr

ich kenne es auch mit 1,40.-
darum würde bei uns auch hormonell nichts gemacht wiorden sein ( nun eh zu spät, war aber mit 1,56 geschätzt)

dagmar

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welche Endgröße ist denn ausgerechnet obz vermessen ?

Antwort von Ellert am 20.05.2014, 15:43 Uhr

Wir haben das Glück dass unsere ja doch deutlich über 1,40 ist
so oder so ist ein Ausweis keine Strafe sondern eher Vorteil und wenn sich ein kleinwüchsiger Mensch bewirbt sieht man ihm das ja an,
da sist ja nicht verborgen.

Ich würde mir überlegen was er Euch nun konkret bringt
der wird eh nicht auf Lebenszeit ausgestellt bei Kindern !

dagmar

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@Ellert

Antwort von 77shy am 20.05.2014, 20:07 Uhr

Es wurde schon dreimal ein Röntgenbild der Hand erstellt, aber aus irgendwelchen Gründen kann man gerade bei unserer Tochter keine Endgröße errechnen. Laut unseres Arztes gibt es einige Menschen, bei denen keine Berechnung möglich ist. Beim ersten Mal wurde eine Endgröße von 1,95 m errechnet und beim zweiten Mal war es 1,45 m. Beim dritten Mal wurde es uns schon gar nicht mehr gesagt, weil es wieder eine riesengroße Abweichung zu den anderen beiden Malen gab.

MfG

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1,95 ?

Antwort von Ellert am 21.05.2014, 21:46 Uhr

Vielelicht 1,59 und verschrieben ?
Bei Maike sind es auch nur 1,48 m geworden, bei Mädchen ist das nicht super aber besser als bei Jungs.
Probleme gabs beim Führerschein
da muss man 1,50 cm sein - da musste sich sie strecken beim vermessen lassen *hust*

dagmar

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Nein nein, ich meinte wirklich 1,95 m.

Antwort von 77shy am 22.05.2014, 22:25 Uhr

MfG

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