Geschrieben von leaelk am 22.11.2016, 20:07 Uhr |
@streepje
Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Hier entscheiden die Eltern zu welcher Schule sie ihre Kinder schicken wollen.
Haben die Platz, dann wird das Kind i.d.Regel auch aufgenommen. Auch städteübergreifend.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort - Joosy 22.11.16, 15:17
- Re: Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort - Anne123456 22.11.16, 15:26
- Re: Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort - Anne123456 22.11.16, 15:26
- Re: Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort - streepie 22.11.16, 15:50
- Re: Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort - Mutti69 23.11.16, 9:42
- Re: Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort - IngeA 23.11.16, 10:00
- Re: Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort - Ani_k 23.11.16, 11:09
- Re: Sondergenehmigung-----Wechsel auf das Gymnasium im anderen Ort - 2auseinemholz 23.11.16, 14:11
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