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Geschrieben von Eileen am 13.10.2008, 12:22 Uhr

Widerspruch ist sinnlos, denn - nun ja :

stimmt wohl...in sofern, daß jedes Bundesland seine eigene Richtlinien hat und jeder Rektor die Richtlinien strik nachfolgen kann oder nicht. Der Verband der Elternbeiräte hat uns damals auch gesagt, daß eben vieles im Ermessen des Rektors liegt. Wenn Du der Meinung bist, daß der Rektor auf Deine "Briefe an die Eltern" keinen Einfluss haben darf, so setze ich eben meine Erfahrungen entgegen. Da haben wir wohl beide recht. Natürlich wird es (auch unserem) dem Rektor Schnuppe sein wenn man Zettelchen verteilt bzgl. Weihnachtsbasteln, Elternstammtisch, Geschenke für die Lehrerin etc... deutlich anders wird die Sachlage jedoch wenn es darum geht Probleme mit einer Lehrerin zu "lösen". Da geht es dann z.T. schon ans Eingemachte und so etwas zu Papier zu bringen und zu verteilen kann zu grossen Problemen führen. Würde ich niemals machen.

 
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