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Geschrieben von sun1024 am 26.11.2014, 20:27 Uhr

sonderurlaub

Huhu,

bei uns ist das Ermessenssache der Schulleitung, ob sie jemanden vom Unterricht freistellen. Hängt dann von vielem ab:
- direkt vor/nach den Ferien oder mittendrin
- Schüler ist sehr gut in der Schule oder eher nicht
- Familie hat schon oft Sonderbehandlung gewollt oder nicht
- Anfragen häufen sich, oder es gab noch nie welche, oder selten
- Schulleitung hat gute oder schlechte Erfahrung damit
etc. pp.

Wir haben hier erlebt, dass bewilligt wurde:
- eine Woche Verlängerung der Herbstferien, um länger an einem Sozialprojekt teilnehmen zu können
- zwei Wochen im Spätfrühling, um die große Schwester nach dem High School Year im Ausland abzuholen.

Aber einen Rechtsanspruch kann man daraus wohl kaum ableiten.

Tut mir leid, dass sie deinen Antrag abgelehnt haben :(.

LG sun

 
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