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Geschrieben von Bengelengelmama am 20.11.2014, 14:30 Uhr

Schulwegregelung

Unser kürzester Schulweg ist 1,7km lang. Nicht unbedingt der längste, aber in meinen Augen sehr unsicher.
Meine Tochter muss durch eine Bahnhofsunterführung wo sich nicht unbedingt die freundlichsten Gestalten tummeln. Nun ist sie das ein oder andere Mal allein gelaufen und wurde immer wieder angepöbelt, so dass sie jetzt Angst hat.
Aus der Bahnhofsunterführung raus, muss sie über eine gut befahrene Hauptstraße, an der die Ampel manchmal eine gesamte Schulwoche nicht funktioniert.
In meinen Augen ist das kein sicherer Schulweg.
Schülerlotsen gibt es auf dem gesamten Schulweg nicht.
Letzte Woche war der einzige Durchgang wg. Bauarbeiten versperrt. Wäre sie allein unterwegs, hätte sie keinen anderen Schulweg gekannt. Und selbst wenn, dieser wäre doppelt so lang wie der bisherige und hat z.T. nicht einmal einen Gehweg. Unzumutbar finde ich....

Es gibt ja diese 2km Regelung. Nur wie wird die bemessen? Der kürzeste SchulGEHweg inkl. Schleichwege oder der kürzeste Fahrtweg?
Und ab wann gilt der Schulweg also so gefährlich, dass man ein Antrag auf Schulbus stellen kann?

vg
Dany

 
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