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Geschrieben von Trini am 25.02.2010, 8:46 Uhr

Schleswig-Holstein

Alle Schüler der 4. Klasse werden getestet.
Bei auffälligem Rechtschreibtest wird mit Zustimmung der Eltern der Intelligenztest durchgeführt.
Test ist kostenlos, durchgeführt vom Legastheniebeauftragten (eine Deutsch-Lehrkraft) der Schule.
Anerkennung erfolgt förmlich und gilt lebenslang.
Nachteilsausgleich und Notenschutz (RS-Noten 5 und 6) erfolgt in Absprache mit der Lehrkraft.
In der GS kein Förderunterricht.
Im Gymnasium ist die Förderung irgendwie in den Deutschunterricht integriert - bin gespannt, wie das laufen soll.

Trini

PS: Ich finde diese Form der Testung nicht wirklich objektiv, weil extrem tagesformabhängig und auch leicht manipulierbar. Ist ja seltsam, wenn ein Kind, das nie eine auffällige RS hatte, dann plötzlich als Legastheniker anerkannt wird.

 
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