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Geschrieben von Henni am 09.05.2009, 9:19 Uhr

Sachsen

Hallo

ich denke da gibt es gar keine Festlegung, denn SIE kennt die Klasse und weiß, ob Sie sie allein beaufsichtigen kann. Selbst in diesem unseren Lande ist nciht alles durch Gesetze geregelt! Wieviele Kinder darf dennn eine Mutter allein beaufsichtigen?

ICH nehem immer gern eine zusätzliche person mit, eben falls mal was passiert, damit einer dann mit dem Kind bleiben kann..aber in dem Fall hat dann wiederum ja nur einer AUfsicht für die anderen, oder? Von daher ist das letztendlich auch Quatsch...und im Zeiltalter von handys sowieso schnell zu regeln...


Also: sie darf so viele beaufsichtigen, wie sie kann!

LG HEnni, die sich ansonstnger gern mal den Paragraphen aus Bayern zeigen lassen würde!

 
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