Die Grundschule

Forum Die Grundschule

Aufsichtspersonen bei Wandertagen/Projekttagen

Thema: Aufsichtspersonen bei Wandertagen/Projekttagen

Hallo, ich hätte da mal eine Frage an die Lehrer/innen und die die sich mit der Anzahl von Betreuungspersonen bei Wandertagen auskennen. Meine Tochter (2.Klasse) war heute zu einem Projekttag mit der Klasse (20 Kinder) unterwegs. Sie sind mit der Bahn und dem Bus zu einem Gut gefahren. Es war nur die Klassenlehrerin dabei. Wer weiß wie viele Aufsichtspersonen dabei sein müssen? Gibt es da irgendwelche Vorschriften? Danke und LG Justine

Mitglied inaktiv - 08.05.2009, 21:47



Antwort auf diesen Beitrag

Das kommt aufs Bundesland an. Mio

Mitglied inaktiv - 08.05.2009, 21:49



Antwort auf diesen Beitrag

Sachsen LG

Mitglied inaktiv - 08.05.2009, 21:49



Antwort auf diesen Beitrag

Da kann ich dir leider wenig helfen. Ich weiß von Bayern, dass solche Ausflüge immer mit 2 Aufsichtspersonen stattfinden müssen. Mio

Mitglied inaktiv - 08.05.2009, 21:54



Antwort auf diesen Beitrag

Ich denke doch das es dann auch für die anderen BL gelten wird. Danke Justine

Mitglied inaktiv - 08.05.2009, 21:58



Antwort auf diesen Beitrag

Huhu, unsere (27!) waren auch schon oft mit ihrer Klassenlehrerin allein unterwegs. Zum Schwimmen fahren sie auch immer mit dem Schwimmlehrer allein (mehrere Haltestellen Straßenbahn). Ob es erlaubt ist, weiß ich nicht. Aber wird wohl! LG, Stefanie

Mitglied inaktiv - 08.05.2009, 23:05



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo ich denke da gibt es gar keine Festlegung, denn SIE kennt die Klasse und weiß, ob Sie sie allein beaufsichtigen kann. Selbst in diesem unseren Lande ist nciht alles durch Gesetze geregelt! Wieviele Kinder darf dennn eine Mutter allein beaufsichtigen? ICH nehem immer gern eine zusätzliche person mit, eben falls mal was passiert, damit einer dann mit dem Kind bleiben kann..aber in dem Fall hat dann wiederum ja nur einer AUfsicht für die anderen, oder? Von daher ist das letztendlich auch Quatsch...und im Zeiltalter von handys sowieso schnell zu regeln... Also: sie darf so viele beaufsichtigen, wie sie kann! LG HEnni, die sich ansonstnger gern mal den Paragraphen aus Bayern zeigen lassen würde!

Mitglied inaktiv - 09.05.2009, 09:19



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, würde mich jetzt für Bayern auch sehr wundern. Bei uns ist immer der Klassenlehrer alleine im den Kindern unterwegs.Sonst wären Ausflüge in der Form nicht möglich, gerade in der 1. Klasse macht der Lehrer ziemlich viel spontan (ok, für mich sieht es spontan aus). Warum sollte denn da ein Lehrer nicht reichen? - der muß doch wissen ob/wie er seine Klasse im Griff hat, bzw was er mit denen machen kann und was nicht. Grüße Dhana

Mitglied inaktiv - 09.05.2009, 10:21



Antwort auf diesen Beitrag

"Warum sollte denn da ein Lehrer nicht reichen? - der muß doch wissen ob/wie er seine Klasse im Griff hat," Das hat doch nicht mit "im Griff" haben bzw. "nicht im Griff haben" zu tun. Im vergangenen Jahr wurde uns diese neue Regelung auf der Konferenz zum Schuljahresbeginn mitgeteilt. Ob sich letztlich jeder daran hält, weiß ich nicht. Wahrscheinlich überprüft auch nicht jeder Schullleiter dies ( meiner hats getan.) Nur: wenn was passiert und man muss handeln, verletzt man die Aufsichtspflicht den anderen gegeünber. Passiert dann was, ist man als Lehrer verantwortlich. Ich werde also in Zukunft nicht alleine gehen. Mio

Mitglied inaktiv - 09.05.2009, 11:29



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo wo aber soll das nun stehen? Und: natürlich ist das in gewissen Rahmen DEINE Entscheidung, ob es DEINEN Schülern zuzutrauen ist, allein mit dir da unterwegs zu sein! Und das richtet sich ganz entschieden danach, wie gut man die allgemeine Situation im Griff hat! Ich habe jetzt eine 8 HS Klasse, die wirklich super zuverlässig ist, die pünktlich zu verabredeten terminen kommt und sich an alle reglen hält die ich aufstelle. Ich hatte aber auch schon eine halb so große 5 klasse, mit der habe ich das Haus ohne min noch eienr Begleitperson nciht verlassen, weil 2-3 Chaoten da IMMER aus der reihe tanzten! Schade ür den rest der Kalsse, aber DAFÜR halte ich meinen kopf nciht hin. Also: bitte mach dir doch mla die Mühe, deine Aussagen auch zu belegen, es KANN ja sein, dass das wirklich stimmmt, aber ich weiß davon nichts... LG HEnni

Mitglied inaktiv - 09.05.2009, 14:25



Antwort auf diesen Beitrag

das gilt für Ba Wü, und da ist z.B. auf Seite 5 eine "sollte" regelung angeführt über die Zahl der Begleitpersonen, das ist also nicht wirklich rechtlich geregelt! Dort steht, dass man ab 20 Schülern eine weitere Begleitperson mit nehmen SOLLTE....ansonsten gibts da mmn echt keien Festlegung! Ansonsten finde cih den TExt eh interessant.. http://www.schulstiftung-freiburg.de/de/forum/pdf/pdf_189.pdf

Mitglied inaktiv - 09.05.2009, 14:36



Antwort auf diesen Beitrag

Ich weiß nicht WO das steht! Mir hat es gereicht, dass uns unser Schulleiter darüber informiert hat. Letztendlich dient es ja auch zu unserer Entlastung. Ich bin sicher, irgendwo im Netz findet sich eine entsprechende Info. Mio

Mitglied inaktiv - 09.05.2009, 15:28



Antwort auf diesen Beitrag

http://www.km.bayern.de/imperia/md/content/pdf/bekanntmachungen/schuelerwanderungen.pdf Gilt aber nur in Bayern *g* ...

Mitglied inaktiv - 09.05.2009, 16:20



Antwort auf diesen Beitrag

"Gilt aber nur in Bayern *g* ..." Sach ich doch! Hilft nur der postingstarterin nicht wirklich weiter... Mio

Mitglied inaktiv - 09.05.2009, 16:43



Antwort auf diesen Beitrag

denn in den anderen Bundesländern IST es nciht festgelegt...sach ICH doch!

Mitglied inaktiv - 09.05.2009, 16:46



Antwort auf diesen Beitrag

Nein, ich meinte es anders. Die Info, dass es in Bayern so ist, bringt ihr nichts (ich hatte diese Info ja schon ganz früh gegeben) Aber: Ist es tatsächlich so, dass es in allen anderen Bundesländern "erlaubt" ist? Sind die Bayern man wieder zickig ? Aber in dem Fall stört es mich nicht. Mio

Mitglied inaktiv - 09.05.2009, 17:35



Antwort auf diesen Beitrag

Wir gehen mindestens zu zweit, immer.

Mitglied inaktiv - 10.05.2009, 16:51