Geschrieben von utka am 23.09.2013, 14:32 Uhr |
Rückerstattung Fahrtkosten
Hallo ihr lieben,
unsere Tochter ist im Judoverein. Nun durfte sie an gewissen Kämpfen teilnehmen die weiter weg waren ( außerhalb vom Wohnort ).
Wisst ihr ob man die Fahrtkosten zu den Meisterschaften steuerlich absetzen kann ? Und die Startgelder auch ? Hat von euch jemand Erfahrung dazu ?
Danke vorab für die Tipps.
Re: Rückerstattung Fahrtkosten
Antwort von Hörbe am 23.09.2013, 14:41 Uhr
Das kann man nicht absetzen, da es ein Hobby ist und daher ein privater Anlass ist.
LG Hörbe
Re: Rückerstattung Fahrtkosten
Antwort von mozipan am 23.09.2013, 16:17 Uhr
Nein, steuerlich absetzen geht nicht.
Aber bei uns zahlt der Verein (Karate und Handball) etwas zu den Fahrtkosten dazu, die für Ligaspiele/Wettkämpfe anfallen.
Re: Rückerstattung Fahrtkosten
Antwort von Dreikindmama am 24.09.2013, 9:34 Uhr
Hobbys sind Privatvergnügen und deshalb nicht von der Steuer absetzbar.
Gruß
Sylvia
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