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Geschrieben von 3wildehühner am 15.04.2014, 10:24 Uhr

Re:erst nach der 6. Klasse

In NRW entscheidet sich erst nach der 6. Klasse, ob das Kind die Schulform wechseln muss. Denn so lange dauert die Erprobungsstufe.
Von der 5. in die 6. Klasse findet keine Versetzung in dem Sinn statt. Man kann allerdings eine Klasse in der Erprobungsstufe freiwillig wiederholen.


"Die Verweildauer in der Erprobungsstufe, d. h. in den Klassen 5 und 6, beträgt höchstens drei Jahre. Die Klasse 5 der Erprobungsstufe kann einmal freiwillig wiederholt werden. Die Klasse 6 der Erprobungsstufe kann bei Nichtversetzung wiederholt werden, wenn die 3-jährige Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe noch nicht ausgeschöpft ist und die Versetzungskonferenz feststellt, dass auf Grund der Gesamtentwicklung danach die Versetzung erreicht werden kann."


http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Fragen-und-Antworten/APOen/Sek-I/Uebergaenge/Erprobungsstufe/index.html


Ich empfehle bei solchen Unsicherheiten immer die sehr informative Homepage des Schulministeriums NRW.

 
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