Geschrieben von krummenau am 03.05.2013, 8:49 Uhr |
nicht unbedingt
Wenn man rechtzeitig aus der Kirche austritt, kann man das als Reingewinn verbuchen und nicht als Leihgeld.
Allerdings finanziert man die Kirche auch als Ausgetretener oder nie Eingetretener mit, nicht über die Kirchensteuer, aber anderweitig. Das kann man leider nicht verhindern.
LG von Silke
- Das Geld ist doch nur geliehen... - Petra28 02.05.13, 15:05
- Sollte unter das Kommunionsposting...owt - Petra28 02.05.13, 15:06
- nicht unbedingt - krummenau 03.05.13, 8:49
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