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Geschrieben von krummenau am 03.05.2013, 8:49 Uhr

nicht unbedingt

Wenn man rechtzeitig aus der Kirche austritt, kann man das als Reingewinn verbuchen und nicht als Leihgeld.
Allerdings finanziert man die Kirche auch als Ausgetretener oder nie Eingetretener mit, nicht über die Kirchensteuer, aber anderweitig. Das kann man leider nicht verhindern.
LG von Silke

 
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