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Geschrieben von Petra28 am 02.05.2013, 15:05 Uhr

Das Geld ist doch nur geliehen...

...und muss in einigen Jahren per Kirchensteuer wieder abgegeben werden.

 
2 Antworten:

Sollte unter das Kommunionsposting...owt

Antwort von Petra28 am 02.05.2013, 15:06 Uhr

...

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nicht unbedingt

Antwort von krummenau am 03.05.2013, 8:49 Uhr

Wenn man rechtzeitig aus der Kirche austritt, kann man das als Reingewinn verbuchen und nicht als Leihgeld.
Allerdings finanziert man die Kirche auch als Ausgetretener oder nie Eingetretener mit, nicht über die Kirchensteuer, aber anderweitig. Das kann man leider nicht verhindern.
LG von Silke

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