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Geschrieben von Julie am 29.01.2012, 11:47 Uhr

mal rechtlich betrachtet

hast du in NRW mit einer eingeschränkten RS-Empfehlung ANSPRUCH auf Aufnahme an einer öffentlichen RS (also Anspruch auf einen Platz in der gweünschten Schulform einer öffentlichen Schule).
NUR die privaten Schulen dürfen sich eigene Aufnahmekriterien geben.
(Hier gibt es ein kirchliches Gymnasium, dass lange keine Schüler mit eingeschränkter - bzw. ohne - Gymnasialempfehlung aufgenommen hat. Erst jetzt - mit sinkenden Schülerzahlen - nehmen sie auch diese Kinder auf).
Fazit: Es lohnt nicht, ein Fass aufzumachen ......
Melde sie an der RS an, wenn sie das möchte - und gut ist's.

 
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