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Geschrieben von Silke11 am 15.02.2012, 21:51 Uhr

MM, mit der Anwesenheitspflicht ist das, denke ich, so:

Man könnte sein Kind wohl schon früher abholen, vielleicht nicht gerade währdend des Mittagessens, während der "Lernzeit", während einer AG - aber dazwischen wohl schon, nehme ich an, wenn man da steht und sagt, man will das Kind, denke ich nicht, dass das verwehrt würde, aber: man hat ja einen Betreuungsvertrag unterschrieben, den würde der Träger der Betreuung - das sind in der OGS hier verschiedene Organisationen, kath. Jugendwerk, eine Jugendfarm bspw. - wahrscheinlich, wenn man das ein paar Mal macht, kündigen - dann stehen die Eltern ganz ohne Betreuung da - deshalb halten sie sich wohl lieber an die vertraglich festgelegten Regelungen mit der Anwesenheitspflicht.

LG

 
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