Geschrieben von mams am 23.04.2012, 15:40 Uhr |
krass
75 euro!
er hätte es nicht annehmen dürfen. für so was kriegen andere ein verfahren reingedrückt vom dienstherrn. bestechlichkeit im amt, heißt das.
natürlich habt ihr es nicht so gemeint, aber man könnte denken, hier haben eltern sich erkenntlich gezeigt, dass der lehrer die für den übergang notwendigen noten gegeben hat. man darf sich nicht angreifbar machen. korruption ist ein ernstes thema.
- Abschiedsgeschenk für die Lehrerin, - Theresa Marie 21.04.12, 21:56
- Re: Abschiedsgeschenk für die Lehrerin, - KatjaNRW 22.04.12, 0:15
- Re: Abschiedsgeschenk für die Lehrerin, - ferkelchen 22.04.12, 8:08
- Re: Abschiedsgeschenk für die Lehrerin, - Merry 22.04.12, 13:07
- Re: Abschiedsgeschenk für die Lehrerin, - mozipan 22.04.12, 15:27
- Re: Abschiedsgeschenk für die Lehrerin, - teddy.666 23.04.12, 6:38
- Re: krass - mams 23.04.12, 15:40
- Das stimmt leider so nicht! rein rechtlich.... - lotte03 24.04.12, 9:09
- unsinn mams! - Henni 24.04.12, 12:21
- Re: Abschiedsgeschenk für die Lehrerin,Danke:-) - Theresa Marie 23.04.12, 20:39
- Re: Abschiedsgeschenk für die Lehrerin, - KatjaNRW 22.04.12, 0:15
Welchen zauberkasten bzw. -buch für 8 jährigen?
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Das Thema Lernen mal wieder