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Geschrieben von Humulus_Lupulus am 18.11.2011, 18:08 Uhr

Hilfe in allen Ehren

aber Du, der Auotfahrer und die sogenannte Schulwegshelferin haben nicht richtig reagiert.
Autofahrer hat Erste Hilfe zu leisten!
Ihr auch!
Wenn jemand, schon gar ein Kind, nicht mehr gehen kann, dann gehört da der Notarzt verständigt. Für Folgeschäden aufgrund des Wegtragens in die Schule kannst plötzlich mit dran sein. Das gilt nicht für falsche Erste Hilfe, oder fürs "jemand in Sicherheit bringen."

Die Schule kann niemand vorschreiben wie der Schulweg bewältigt werden soll. Wenn Dir das Thema aber am Herzen liegt, so denke ich hast Du den richtigen Weg gewählt. Die Schule ist doch mehr eine Instanz der man zuhört, als wie "die eine da, die dann noch blöd dahergeredet hat."

 
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